Das Steiermärkische Jugendgesetz
Die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Kinder und Jugendlichen die Bestimmungen dieses Gesetzes beachten. Sie haben bei der Übertragung der Aufsicht sorgfältig und verantwortungsbewusst vorzugehen.
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